Big Air Klagenfurt

04.01. bis 05.01.2025

The World of Big Air

Von 04. bis 5. Januar 2025 wird das Sportland Kärnten zum Zentrum der Wintersportwelt, wenn der FIS Freeski & Snowboard BIG AIR Klagenfurt Weltcup 2025 stattfindet. Die Veranstaltung zieht die besten Freeskier und Snowboarder aus aller Welt an und bietet ein unvergessliches Erlebnis für alle Sportfans. BIG AIR Klagenfurt verspricht nicht nur sportliche Höchstleistungen, sondern auch ein spektakuläres Rahmenprogramm mit internationalen Acts, die die Atmosphäre zusätzlich anheizen werden.

2

Tage

180

Athleten: Innen

4

Acts

40

Gäste

The Days of Big Air

Anbei findet ihr den vorläufigen Ablaufplan des Events. Bitte beachtet, dass es noch zu geringfügigen Änderungen kommen kann, da der Ablauf an die örtlichen Gegebenheiten angepasst wird, um den Athleten die bestmöglichen Bedingungen zu bieten. Sollten sich die Einlasszeiten ändern, werdet ihr rechtzeitig von der jeweiligen Ticketshops informiert.

Tickets

Stehplatz
1 Kategorie

Erlebe die Sportler & das Spektakel hautnah im Zieleinlauf.

49.90 €

Sitzplatz
2 Kategorien

Wähle zwischen drei Kategorien und sichere dir den besten Platz.

ab 64.90 €

Sitzplatz
Kids

Für unsere jüngere Generation gibt es vergünstigte Tickets.

ab 53.90 €

VIP Ticket
Gold & Platin

Genieße die beste Sicht aus unserer VIP-Lounge.

ab 249.90 €

Künstler

Fragen & Antworten

In dieser FAQ-Sektion findet ihr Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Event so wie den Ablauf. Wir behandeln Themen rund um die Anreise, Einlass, Tickets, etc.

Wo viele Menschen sind, wird viel Abfall produziert. Zum Wohle aller, aber auch unserer Umwelt zuliebe, bitten wir Euch um aktive Unterstützung. Es sind im gesamten Stadionbereich gekennzeichnete Abfallinseln. Bitte benützt diese und werft Euren Abfall nicht auf den Boden. Für unsere rund um die Uhr im Einsatz stehende Aufräumequipe ist dies eine große Hilfe.

Besucher können mit dem Auto oder mit den öffentlichen Zubringern anreisen. Genaue Anreiseinfos folgen ein paar Wochen vor dem Big Air Event.

Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Konsum von Alkohol strikt untersagt. Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Konsum von Spirituosen und Getränke mit Spirituosen (Mixgetränke) strikt untersagt. (Kärntner Jugendschutzgesetz) Ist das Alter nicht zweifelsfrei über den gesetzlichen Limiten, muss dem Personal ein Ausweis (ID) gezeigt werden.

Trink ausreichend alkoholfreie Getränke und iss genug während der Veranstaltung! Das hilft dir, fit und klar zu bleiben.

Das Big Air im Wörthersee Stadion ist barrierefrei. Es stehen barrierefreie Toiletten und eine rollstuhlgängige Tribüne mit Sicht auf die Rampe zur Verfügung. Der Barrierefreie Bereich ist jeweils auch für eine Begleitperson zugänglich.

Die Ticketbuchung erfolgt via E-Mail über den Ticketanbieter.

Hast du weitere Fragen oder eine andere Beeinträchtigung und möchtest das Big Air Klagenfurt besuchen? Gerne nehmen wir deine individuelle Anfrage und Bedürfnisse via info@bigairklagenfurt.at. Wir versuchen unser Bestes, deinen Aufenthalt so angenehm und zugänglich wie möglich zu gestalten!

Das Wörthersse Stadion ist am Samstag, 04. Jänner 2025 ab 15 Uhr und Sonntag, 05. Jänner 2025 jeweils ab 16:00 bis 23:00 Uhr geöffnet.

Über Änderungen werdet ihr über sie Sozialen Medien sowie den Ticketshops informiert.

Der Eintritt für Besucher ist nur gegen Vorweis einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Nach Durchschreiten des Zutrittssystems sind die Eintrittskarten unübertragbar und bis zum Verlassen der Betriebsstätte aufzubewahren sowie den Kontrollorganen auf Verlangen jederzeit vorzuweisen. Durch den Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher der Stadion- bzw. Hausordnung.

  1. Funktionsfähige Mobiltelefone
  2. Funktionsfähige Fotoapparate (inkl. Batterien oder Akku)
  3. Gehbehelfe, Blindenstock
  4. IPods, Walk- oder Discman (inkl. Batterien oder Akku)
  5. Schlüssel
  6. Medikamente (inkl. Spritzen und Glasbehälter) bei Nachweis der medizinischen Notwendigkeit
  7. Fahnenstangen mit einer Länge von bis zu 130 cm oder einem Durchmesser von bis zu 2 cm
  8. Fahnen und Transparente, deren Material unter den Begriff „schwer entflammbar“ fällt und deren Inhalt nicht gegen Punkte 1. i und 1. m verstößt
  9. Geldbörsen (inkl. Geldbörsenketten)
  10. Handelsübliche Taschenfeuerzeuge, Ferngläser
  11. Begleithunde (z. B. Blindenhunde)

Auf jeder Stadionebene befinden sich zahlreiche Verkaufsstände wo Getränke und Speisen erworben werden können. Beschränkung Mitnahme Getränke: Auf das Festivalgelände dürfen keine Getränke mitgeführt werden.

Professionelle Foto- und Videoaufnahmen sind auf und in dem Stadiongelände nicht erlaubt. Kleine Digicams und Smartphones dürfen benutzt werden.

Etwas gefunden? Etwas verloren? Kein Problem!

Das Fundbüro befindet sich am gut gekennzeichneten Platz. Nach der Veranstaltung werden die Fundsachen dem Fundamt Klagenfurt übergeben.

Fundamt Klagenfurt
Pernhartgasse 10
9020 Klagenfurt
Telefon: 0463 5375600

Leise Musik ist kein Genuss. Zu laute Musik auch nicht. Wir halten uns an die bestehende Regelung betreffend maximaler Lautstärke. Wem dies immer noch zu laut ist, kann und soll sich schützen. Wir verteilen deshalb gratis Gehörschutzpfropfen.

Wir informieren von Beginn der Anreise bis zum Ende der Abreise rund um die Uhr in folgenden Medien auch über Wetterentwicklungen und gegebenenfalls einzuleitende Notfallmaßnahmen:

  • Facebook
  • Instagram
  • LED-Walls Stadion

Ein Musikfestival ist für Tiere eine Qual. Deshalb: lasst eure geliebten Vierbeiner bitte zu Hause. Auch können wir Sie aus hygienischen Gründen nicht auf dem Gelände dulden. Danke für’s Verständnis!

  1. Waffen jeder Art
  2. Sachen und Gegenstände, die als Waffen oder als Wurfgeschoße Verwendung finden können, insbesondere Steine, Metallgegenstände, einzelne Batterien, nicht funktionsfähige Mobiltelefone, Flaschenöffner, abnehmbare Ketten, Eisenstangen und Eisenstücke
  3. Stockschirme mit Holz- oder Metallspitze
  4. Helme jeglicher Art
  5. Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen jeder Art sowie sonstige Gegenstände, die aus PET, Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind
  6. Sonstige Getränkebehältnisse jeglicher Art, insbesondere Thermosflaschen;
  7. Pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art, insbesondere Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben, Böller
  8. Alkoholische Getränke aller Art, Drogen und Stimulanzen
  9. Rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial
  10. Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 130 cm oder einem Durchmesser von über 2 cm
  11. Fahnen und Transparente, deren Material nicht unter den Begriff „schwer entflammbar“ fällt
  12. Tiere, ausgenommen Begleithunde;
  13. Jegliche werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände, einschließlich Transparente, Fahnen, Schilder, Symbole, Flugblätter und Ähnliches sowie werbliche und kommerzielle Objekte und Materialien aller Art
  14. Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen können oder leicht entzündbar sind. Insbesondere Parfum, Nagellack
  15. Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, Kinderwagen, Fahrräder, Skateboards;
  16. Sperrige, große Taschen, große Rucksäcke, Reisekoffer, Sporttaschen. Als sperrig im Sinne dieser Bestimmung gelten alle Gepäckstücke, die größer als 25 cm x 25 cm x 25 cm und nicht unter dem jeweiligen Sitz im Stadion verstaubar sind;
  17. Mechanisch betriebene Lärminstrumente wie Megaphone, Gashupen, Tröten aller Art(z.B. Vuvuzela)
  18. Größere Mengen von Papier oder Papierrollen
  19. Laser-Pointer jeder Art
  20. Flaschenöffner
  21. Große Schlüsselanhänger
  22. Dartpfeile
  23. Sturmhauben bzw. Gegenstände ähnlicher Art