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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier sehen Sie ein 3D gezeichnetes Bild des Wörtherseestadions mit der BIGAIR Schanze in der Mitte.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Bestimmungen
  • Das Big Air Klagenfurt ist eine Veranstaltung der BIG AIR Klagenfurt GmbH, im Folgenden „Veranstalterin“ genannt.
  • Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte zum Event akzeptiert der Erwerber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Inhaber einer Eintrittskarte, der seine Eintrittskarte nicht über die von der Veranstalterin bestimmten Ticketanbieter erworben hat oder sonst wie Inhaber einer Eintrittskarte geworden ist, akzeptiert diese Allgemeinem Geschäftsbedingungen in demjenigen Moment, in dem er die Eintrittskarte in Besitz nimmt.
  • Das Event findet bei jeder Witterung im Freien statt.
  • Den Anweisungen des Personals der Veranstalterin ist strikte Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Areal ohne Rückerstattung des Kaufpreises für die Eintrittskarte. Zivil- und strafrechtliche Schritte der Veranstalterin bleiben vorbehalten.
  • Das Areal besteht aus folgenden, abgesperrten Teilgeländen: Stadion und dem dazugehörigen Eventgelände. Zutritt auf das Areal bzw. auf einzelne Teilgelände erfolgt nur mit einer gültigen Eintrittskarte zu den für die jeweilige Kategorie auf der Webseite der Veranstalterin publizierten Zugangszeiten.
  • Der Eventbesucher ist damit einverstanden, dass er als Teil des Publikums vor, während und nach dem Event auf Bild-, Ton- und Videoaufnahmen aufgenommen wird. Diese Aufnahmen können von der Veranstalterin und/oder Dritten kommerziell und ohne Entschädigung genutzt und verwertet werden. Auf die Geltendmachung seiner diesbezüglichen Persönlichkeitsrechte verzichtet er ausdrücklich und unwiderruflich.
  • Unter 11 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung einer erwachsenen Person gestattet. Die Veranstalterin lehnt bei Widerhandhabung jegliche Verantwortung und/oder Haftung ab.
  1. Programm
  • Die Veranstalterin hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen der Künstler. Dasselbe gilt für die von der FIS bzw. Ski Austria organisierten Freeski und Snowboard World Cups. Die Veranstalterin übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.
  • Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung den Inhalt und/oder das Programm des Events zu ändern.
  1. Lärmimmissionen
  • Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. An den Eingängen zum und an speziellen Standorten auf dem Areal werden Gehörschutzpfropfen abgegeben.
  • Die Veranstalterin lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.
  1. Sicherheit
  • Der Ordnungsdienst der Veranstalterin führt an sämtlichen offiziellen Eingängen zum und entlang des Areals sowie während der gesamten Dauer des Events Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.
  • Der Ordnungsdienst führt in Absprache / Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durch.
  • Das Recht, den Eventbesucher aus wichtigem Grund den Eintritt zum Areal zu verwehren oder zu verweisen, bleibt vorbehalten. Trifft den Eventbesucher keine Schuld, kann die Veranstalterin nach eigenem Ermessen den Kaufpreis der Eintrittskarte zurückerstatten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt einen wichtigen Grund dar.
  1. Zugang zum und Verhalten auf dem Areal
  • Verkehr
    • Parkieren auf den Zufahrtsstraßen zum Areal und auf dem Areal (exkl. Eventparkplätze) ist strengstens untersagt.
    • Fahrzeuge, die auf den Zufahrtsstraßen oder nicht auf dem Eventparkplatz abgestellt sind, werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt. Der Fahrzeughalter wird kostenpflichtig und hat alle Aufwendungen zu tragen, sobald der Abschleppdienst bestellt ist.
    • Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.
    • Es sind nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.
  • Eintritt
    • Jede Person, die das Areal betritt, muss eine Eintrittskarte besitzen.
    • Betreten ohne Eintrittskarte berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der Leistungen der Veranstalterin, insbesondere nicht zum Eintritt.
    • Die Eintrittskarte berechtigt zum Eintritt in das Areal während der auf der Eintrittskarte genannten Zeitdauer.
    • Verlorene Eintrittskarten, Freikarten oder Kontrollarmbänder werden grundsätzlich nicht ersetzt.
    • Personen, welche sich ohne Eintrittskarte auf dem Areal aufhalten, werden verwiesen.
    • Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
  • Aufnahmen
    • Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen der am Event auftretenden Künstler und Sportlern sind nicht erlaubt. Aufnahmen für den privaten Gebrauch sind grundsätzlich gestattet.
    • Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton,- Film- und Videoaufnahmen von den am Event auftretenden Künstlern und Sportlern, von Eventbesuchern oder der Eventinfrastruktur ist untersagt.
    • Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
  • Weitere Regeln
    • Verbotene Gegenstände und Tiere auf dem Areal sind:
      • Sonnen- und Regenschirme sowie (Fahnen-) Stangen
      • Sämtliche Schuss-, Sprüh-, Stich-, Schlag-, und Hiebwaffen wie auch andere als gefährlich eingestufte Gegenstände, insbesondere auch Taschenmesser
      • Kameras mit digitalen oder analogen Spiegelreflexkameras mit / ohne Wechselobjektive, Film- und Videokameras sowie Audioaufnahmegeräte
      • Selfie- und GoPro-Sticks etc.
      • Drohnen und andere flugtaugliche Geräte, mit oder ohne Kameras
      • Rollerblades, Skate- und Kickboards, Skis, Snowboards, Schnee- und Rollschuhe, Fahrräder, Kinderwagen usw.
      • Glas
      • Pyrotechnische Gegenstände
      • Tiere
    • Auf jedes gekaufte Getränk auf dem Areal wird ein Depot von EUR 3,00 erhoben. Das Depot wird an allen Bars und Getränkeständen zurückerstattet. Ein organisiertes Sammeln von Depots durch Einzelpersonen oder Organisationen ist ohne vorgängige Absprache mit der Veranstalterin verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Personen vom Areal verwiesen, ohne Rückerstattung des Kaufpreises für die Eintrittskarte.
    • Das Übernachten auf dem Areal ist generell untersagt.
    • Auf dem Areal dürfen keine Feuer entfacht werden.
  1. Eintrittskarten
  • Eintrittskarten sind nur über die von der Veranstalterin bestimmten Ticketanbieter zu kaufen.
  • Kein Rückgabe- oder Rückerstattungsanspruch
    • In keinem Fall besteht ein Rückgaberecht der Eintrittskarte oder ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte.
    • Die Eventbesucher anerkennen auch, dass es im Lineup und/oder World Cup des Events jederzeit, auch kurzfristig, zu Änderungen kommen kann, z.B. dass sich Auftrittszeiten der Künstler verschieben oder ein Künstler gar nicht auftritt, dass sich Beginn oder Ende des FIS Freeski oder Snowboard World Cups verschieben, ein World Cup z.B. wegen schlechten Witterungsbedingungen oder Rennleitungsentscheid gar nicht durchgeführt werden kann oder abgebrochen werden muss oder ein Sportler gar nicht auftritt. Auch diese und ähnliche Sachverhalte begründen weder ein Rückgaberecht der Eintrittskarte noch einen Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte.
  • Weiterverkauf von Eintrittskarten
    • Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist untersagt. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann die für den Zweck des Weiterverkaufs erworbenen Eintrittskarten sperren und für ungültig erklären. Zivil- und strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
  • Bedingungen zum Erwerb von Eintrittskarten
    • Durch den Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der Besucher nachfolgende Bedingungen:
    • Unverzüglich nach Erhalt der Eintrittskarte hat der Besucher diese auf ihre Richtigkeit (insbesondere im Hinblick auf Veranstaltung, Datum, Ticketzahl und Preis) zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Eintrittskarten können nur berücksichtigt werden, wenn sie ab Aushändigung (z.B. mit Kartenausdruck bei Onlinebuchung (sog. „print at home“ bzw. „Print@Home-Tickets“ oder bei Übermittlung eines digitalen bzw. MobileTickets) längstens innerhalb von drei Werktagen ab Erhalt schriftlich (z.B. per E-Mail) geltend gemacht werden.
    • Beim Einlass zur Veranstaltung gilt das Prinzip des ersten Zutritts. Das bedeutet, dass bei Vorlage derselben Eintrittskarte jene die gültige ist, die zuerst vorgelegt wird. Daher werden insbesondere Besucher mit Print@Home-Tickets und Mobile Tickets aufgefordert, ihre Eintrittskarten keinen anderen Personen zugänglich zu machen und diese sorgsam zu verwahren, um einen Missbrauch dieser Eintrittskarten durch Dritte ausschließen zu können. Die Eintrittskarte ist für den gesamten Aufenthalt im Veranstaltungsgelände aufzubewahren und auf Verlangen des Personals des Veranstalters jederzeit vorzuweisen.
    • Werden Eintrittskarten in Form von Print@Home-Tickets erworben, hat der Besucher dafür Sorge zu tragen, dass diese in einer Form ausgedruckt werden, die eine Überprüfung des Strich- bzw. QR-Codes bei der Einlasskontrolle zulässt.
    • In Bezug auf Mobile Tickets empfiehlt der Veranstalter, zusätzlich einen Ausdruck des Tickets mitzubringen. Bei Datenverlust in der Sphäre des Besuchers (etwa aufgrund von Löschung oder Verlust des Mobiltelefons) kann der Veranstalter keine Haftung übernehmen.
    • Dem Besucher wird kein Rücktrittsrecht eingeräumt. Eine Kartenrückgabe ist daher nicht möglich. Verbraucher werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen auch bei Erwerb der Eintrittskarte im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. in einem Online-Shop oder per E-Mail) kein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG).
    • Bei Kartenverlust erfolgt kein Ersatz.
    • Veränderungen und Kopien von Eintrittskarten sind untersagt. Veränderte originale Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit. Die Eintrittskarte ist ohne die jeweils vorgesehene Entwertung ungültig. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit, wenn der Zuseher während der Veranstaltung das Veranstaltungsgelände verlässt, sofern der Veranstalter nicht ein Verfahren für ein erneutes Betreten des Veranstaltungsgeländes mit der Eintrittskarte vorgesehen hat (z.B. erneuter Scan der Eintrittskarte, Kennzeichnung mit Stempel o.ä.).
  1. Haftung
  • Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung der Veranstalterin für ihr eigenes und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen. Die Veranstalterin und ihre Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Körper- oder Vermögensschäden, die Eventbesuchern von Dritten (z.B. Standbetreiber) zugefügt werden.
  • Die Veranstalterin ist für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach dem Event dem Fundbüro Klagenfurt abgegeben.
  1. Schlussbestimmungen
  • Muss das Event aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Tod oder Krankheit eines Künstlers oder Sportlers, Unwetter, Katastrophen, Unruhen, Terrorismusgefahr, -warnung oder -akt, behördliches Verbot, unverschuldete Nichtbewilligung des Events, Entscheid der FIS, Ski Austria und/oder der Rennleitung, einen oder mehrere World Cups nicht durchzuführen etc.) abgesagt oder verschoben werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte noch auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte, sondern die Eintrittskarte kann nur gegen eine Eintrittskarte für die nächste Ausgabe des Events umgetauscht werden. In Ausnahmefällen kann die Veranstalterin nach eigenem Ermessen und einzelfallweise entscheiden, ob stattdessen der Kaufpreis der Eintrittskarte, abzüglich einer Handlings Gebühr von 10% des Kaufpreises zurückerstattet wird. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
  • Muss das Event aufgrund höherer Gewalt unterbrochen oder abgebrochen werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte, auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte noch auf Umtausch für die nächste Ausgabe des Events. Als Unterbruch des Events gilt jede ab Eröffnung des Events erfolgte temporäre Unterbrechung des Events (z.B. wegen Unwetters). Als Abbruch des Events gilt jeder ab Eröffnung des Events erfolgter Abbruch des Events (z.B. wegen behördlichen Verbots).
  • Änderungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  • Nebenabreden bestehen keine.
  • Die Veranstalterin behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Änderungen gelten als akzeptiert, sofern ihnen nicht innerhalb 30 Tagen nach Publikation widersprochen wird.
  • Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich das österreichische Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts.
  • Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wird ausschließlich Klagenfurt, Österreich vereinbart.